Kinder- und Jugendschutz

Im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes zur aktiven Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen hat der KTV Lingen mit der Stadt Lingen eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72a SGB VIII getroffen.

Diese Vereinbarung wird alle 3 Jahre wiederholt und stellt sicher, dass alle Personen, die in unserem Verein Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit wahrnehmen, ein Führungszeugnis vorlegen sowie eine Verhaltensrichtlinie zur Prävention von sexualisierter Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit des Sports unterzeichnen müssen.

Des weiteren hat die Stadt Lingen eine Liste von Ansprechpartnern für die Kinderwohlgefährdung zusammengestellt